Fachplanung und Beratung bei komplexen Bauvorhaben

Erstellen von Flucht- und Rettungspläne

Begehung und Kontrolle von Brandmeldeanlagen

Stellen eines externen Brandschutzbeauftragten

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Erstellen von Feuerwehrpläne- und Feuerwehrlaufkarten

Erstellung von Brandschutzordnungen

Durchführung von Begehungen / Brandverhütungsschauen

Fachbauleitung Brandschutz

Evakurierungsübungen

Erstellen von Brandschutzkonzepte

Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen

Planung und Beratung bei Sanierungen und Nutzungsänderungen

Kontaktieren Sie Uns

Da Sie als Unternehmer die volle Verantwortung über die gesetzliche Forderung im Bereich Brandschutz tragen, ist es sehr schwierig, alle Gefährdungspotenziale zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Vorbeugender Brandschutz kostet nicht nur Geld, sondern sichert die Existenz Ihres Unternehmens und hilft, im Schadensfall am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für die Funktion eines externen Brandschutzbeauftragten muss ein umfassendes Wissen im Bereich vorbeugenden Brandschutz und Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Normen und Gesetze vorhanden sein.

Daher sind Sie als Unternehmer gut beraten, im Brandschutz einen kompetenten Berater und Experten an ihrer Seite zu haben. Als Außenstehender hat man eine neutrale Einschätzung der Brandgefahren und hat eine neutrale Sichtweise auf die Sicherheit Ihrer Firma. Zudem werden die Aufgaben im betrieblichen Brandschutzmanagement vollverantwortlich erledigen und minimieren dadurch Ihre Haftungsrisiken.

Erfahren Sie mehr

Sie sind auf der Suche nach Brandschutzschulungen die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind?

Egal ob eine regelmäßige Brandschutzunterweisung, eine Ausbildung zum Evakuierungshelfer oder eine aufwändige Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Bei uns finden Sie immer die richtige Schulung.

Alle Beschäftigten eines Unternehmens müssen jährlich über die Verhütung von Bränden unterwiesen werden. Die Mitarbeiter lernen die in Ihrem Betrieb vorhandenen Brandmeldemöglichkeiten, die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, die Möglichkeit von Löschversuchen und das richtige Verhalten im Brandfall.

Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu informieren.

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind. Das bedeutet, dass vor der Nutzung einer Arbeitsstätte sich eigenverantwortlich darum kümmern muss, dass in einem Notfall alle anwesenden Personen unverzüglich alarmiert werden können, um dann z. B. das Gebäude sicher zu verlassen. Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es bei Arbeitsstätten Mitarbeiter geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen, wenn dort Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung es erfordern.

Ihr Unternehmen sollte über eine gewisse Anzahl von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern verfügen, die sich zu Brandschutzhelfern/-innen ausbilden lassen.

Wir führen, nach Absprache mit Ihrem Unternehmen, regelmäßigen Brandschutzhelfer/in-Schulung in Ihren Räumlichkeiten durch. Dort lernen Sie und Ihre Kollegen in einem Theorie- und einem Praxisblock die notwendigen Grundlagen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.

Bei einem Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Hilfe, die geeignete Anzahl an Brandschutzhelfer/-innen für Ihr Unternehmen zu finden.

Informationen

Feuerwehrpläne sowie Objektpläne gehören zu den Hilfsmitteln für die Feuerwehr, damit diese sicher und schnell Hilfe leisten kann. Sie sind geregelt in der DIN 14095 und dienen der Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer komplexen baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage bereits auf der Anfahrt. Feuerwehrlaufkarten dagegen dienen zur Orientierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Auslösung einer Gefahrenmelderanlage. Durch diese Laufkarten wird eine schnelle Lokalisierung des ausgelösten Brandmelders und somit den Brandort sichergestellt.

Die im Objekt ausgehangenen Flucht und Rettungspläne dienen in Form einer visuellen Grundrissdarstellung allen im Gebäude befindlichen Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege.

Ein Unternehmen mit einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage oder Gefahrenmeldeanlage sind per Normdefinition nach DIN 14675 und VDE 0833 dazu verpflichtet, Ihre GMA vierteljährlich zu Begehen und eine Sichtprüfung aller Bauteile durchzuführen. Bei der Begehung durch sachkundigen Personen für Gefahrenmeldeanlagen handelt es sich um eine Sichtprüfung zum Erkennen von äußerlichen Beschädigungen, Verschmutzungen oder sichtbaren Störungen an den Anlageteilen bzw. von nutzungsbezogenen Änderungen von Räumen oder Gebäudeteilen, die sich auf die Wirksamkeit und Funktion der GMA auswirken können. Da der Betreiber die Norm- anforderung „Begehung“ in der Regel meist nicht kennt, sollte er möglichst frühzeitig schriftlich unter Bezugnahme auf entsprechende Normen, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze und daraus resultierende Pflichten durch sachkundige Personen hingewiesen werden.

Sichtprüfung / Begehung